Leistungserklärungen:
Mit Wirkung zum 01.07.2013 trat die BauPVO 305/2011 zur Festlegung harmonisierter Bedingungen für die Vermarktung von Bauprodukten und zur Aufhebung der Richtlinie 89/106/EWG in Kraft.
Dadurch wird das in Verkehr bringen von Bauprodukten neu geregelt. Hiervon sind die Produkte betroffen,
- die in eine harmonisierte Europäische Norm erfasst sind
- denen eine europäische technische Bewertung ausgestellt wurde
- deren Verwendung sich auf die Grundanforderungen an Bauwerke auswirken.
Für diese Produkte werden Leistungserklärungen vom Hersteller verlangt. Der Hersteller übernimmt die Verantwortung für die Konformität des Produktes mit der erklärten Leistung. Zudem ist die CE-Kennzeichnung für diese Produkte verpflichtend vorgeschrieben. Anbei finden Sie die Leistungserklärungen der von Hülden gelieferten Produkte. Den jeweiligen Hersteller können Sie über das Kopfkennzeichen identifizieren.
HV-Garnituren nach EN 14399 SB Garnituren nach EN 15048 Andere HerstellerSB-Garnituren nach EN 15048 von ZERBST aller Festigkeitsklassen/Herstellerkennzeichen Z oder SZ SB-Garnituren nach EN 15048 von ASMET aller Festigkeitsklassen/Herstellerkennzeichen AS
SB Garnituren nach EN 15048 Verwendung mit Scheibe